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Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Marek Białkowski

„Legen Sie die Waffe fortbesteht, bevor Toga nachgelassen und der Lorbeer vor Brühmheit“.

„Cedant arma togae, concedat laurea laudi“ – Cyceron

Über uns

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Marek Białkowski ist eine deutsche Kanzlei, die Rechtsdienstleistungen sowohl für Unternehmen als auch für natürliche Personen („juristische Personen“ und„natürliche Personen“) aus Deutschland, Polen und dem Ausland erbringt. Im letztgenannten Bereich können die Dienstleistungen auch in Fremdsprachen (Deutsch, Englisch, Russisch) erbracht werden. Aus diesem Grund steht die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Marek Białkowski in ständigem Kontakt mit
ausländischen Kanzleien, um die Interessen ihrer Mandanten angemessen zu vertreten, wenn das Auftreten vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden
Rechtsanwälten aus anderen Ländern vorbehalten ist.

Dienstleistungen

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Marek Białkowski bietet Ihnen in der ersten Linie eine Rechtsberatung, erstellt Rechtsgutachten und in den Aufträgen ihrer Mandanten Gutachten und Analysen von Rechtsunterlagen in Form von Vertragsentwürfen, Satzungen und Gesellschaftsverträgen.

In den vorgenannten Bereichen werden auch Dienstleistungen außergerichtlich und gerichtlichen Prozessvertretung verschiedenen Instanzen erbracht, einschließlich der Teilnahme an Gerichtsverfahren und Schlichtungen.

Rechtsgebiete

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Marek Białkowski bietet eine umfassende rechtliche Betreuung an, die sich auf folgende Bereiche erstreckt:

  • Zivilrecht,
  • Familien- und Vormundschaftsrecht,
  • Wirtschaftsrecht,
  • Insolvenzrecht,
  • Verwaltungsrecht,
  • Erbrecht,
  • Mietrecht,
  • Baurecht,
  • Umweltschutzrecht,
  • Vergaberecht,
  • Recht über das geistige Eigentum (Urheberrecht und gewerbliches Eigentumsrecht),
  • Medienrecht,
  • Strafrecht,
  • Transportrecht (national und international),
  • Medizinrecht,
  • Arbeitsrecht,
  • Geltendmachung von Versicherungsansprüchen,
  • Recht der Sozialversicherungen,
  • Vollstreckung inländischer und ausländischer Forderungen.

Honorar

Die Vergütung für die Dienstleistungen, die von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Marek Białkowski erbracht werden, wird von einer Reihe von Faktoren beeinflusst, auf die der Kunde selbst den

wichtigsten Einfluss hat. Bei der Festlegung der Sätze und Gebühren für die rechtliche Betreuung müssen wir uns allerdings auch nach noch anderen Kriterien richten. Die Grundsätze der Vergütung für die erbrachte Rechtshilfeleistung müssen dabei vor dem Zeitpunkt, in dem mit dem Erbringen dieser Dienstleistung begonnen wird, festgelegt werden. Grundsätzlich werden also die Sätze und Gebühren nach einem festgelegten Kriterium aufgeteilt, das sich auf das Erbringen der Dienstleistungen „auf eigene Wahl“ oder aber „von Amts wegen“ bezieht.

Online-Ratschläge

Dienstleistungspalette umfasst auch die sog. Online-Dienstleistungen. Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Form der Dienstleistungen ist das frühere Ausfüllen des Dienstleistungspalette umfasst auch die sog. Online-Dienstleistungen. Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Form der Dienstleistungen ist das frühere Ausfüllen des Anmeldeformulars, das Sie unter dem Lesezeichen Kontakt

In dem ersteren Fall basiert die Höhe der Sätze auf Folgendem:

  • Stundensätze – ihre Höhe wird jedes Mal durch Verhandlungen mit dem Kunden festgelegt und sie sind für jede angefangene Arbeitsstunde fällig;
  • Pauschalsätze – ihre Höhe ist gleich, wird monatlich berechnet und mit jedem Kunden individuell festgelegt;
  • Honorar und Ausgaben – sie werden mit den Kunden unter Berücksichtigung einiger Variablen, d.h. des erforderlichen Arbeitsaufwands, Ortes der Dienstleistung, Grades der Komplexität und Schwierigkeit der Sache wie auch des benötigten Fachwissens und der Bedeutung der Sache für den Betroffenen selbst, festgelegt;
  • Vorschüsse – es handelt sich dabei um finanzielle Mittel, die der Kunde zahlt und die anschließend dem gesamten Betrag des fälligen Honorars zugerechnet werden;
  • „zusätzliches“ Honorar für den Ausgang der Sache – dieser Satz kann nach den Verhandlungen mit dem Kunden für den Fall vereinbart werden, dass der Ausgang der Sache positiv ist. Diese Gebühr kann demnach in keiner Weise mit dem Honorar und den Ausgaben verbunden werden und stellt somit einen separaten Betrag dar. Das kann allerdings kein zum erzielten Ergebnis der Sache proportionaler Satz sein.

In dem zweiten Fall werden feste Sätze in Anlehnung an folgende Vorschriften festgelegt:

  • Verordnung des Justizministers vom 28. September 2002 über die Vergütung der Tätigkeit von Rechtsberatern und die Tragung der Kosten für die im Rahmen der Beiordnung von Anwälte geleistete Rechtshilfe durch die Staatskasse (Zusammenlegung polnisches Gesetzbblatt aus dem Jahr 2002, Pos. 461).
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Über mich

Rechtsanwalt Dr. Marek Białkowski – Universitätsabsolvent der Universität Stettin, Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stettin (Polen) sowie Mitglied der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg (Bundesrepublik Deutschland) und des Oderländischen Anwaltsvereins (als Teil des Deutschen Anwaltsvereins). Mehrfach Stipendiat der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (Bundesrepublik Deutschland)
sowie des LLP Erasmus STA. Wissenschaftler und Praktiker im Bereich des polnischen und europäischen Zivil- und Strafrechts.

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Oder schreiben Sie uns direkt per E-Mail: lawyer.mbk@gmail.com

Anschrift der Rechtsanwaltskanzlei in Deutschland

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Marek Bialkowski

Dammweg 3-5
16303 Schwedt/Oder

Tel. 03332 / 833 40 50
Fax.: 0 3332 / 833 40 51

E-mail: RABialkowski@swschwedt.de

Daten zur Rechnungslegung in Deutschland:

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