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Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Marek Białkowski

„Legen Sie die Waffe fortbesteht, bevor Toga nachgelassen und der Lorbeer vor Brühmheit“.

„Cedant arma togae, concedat laurea laudi“ – Cyceron

Über uns

Rechtsanwalt Kanzlei Dr. Marek Białkowski ist ein inländisches Unternehmen, das sowohl geschäftliche als auch Privatkunden (organisatorische Einheiten und natürliche Personen) aus Polen und aus dem Ausland umfassend betreut. In dem letzteren Fall können die Dienstleistungen auch in Fremdsprachen (Deutsch, Englisch, Russisch) erbracht werden. Aus diesem Grund unterhält die Rechtsberaterkanzlei Dr. Marek Bia³kowski ständigen Kontakt zu ausländischen Kanzleien, um die Interessen ihrer Kunden ordnungsgemäß wahrzunehmen, wenn das Auftreten vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden den Rechtsanwälten ausländischer Staaten vorbehalten ist.

Dienstleistungen

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Marek Białkowski erteilt rechtliche Ratschläge, erstellt rechtliche Gutachten und im Auftrag ihrer Kunden fertigt sie Expertisen und Analysen rechtlicher Dokumente in Form von Entwürfen von Verträgen, Satzungen und Geschäftsordnungen an. In dem vorgenannten Umfang gibt es auch Tätigkeiten, die mit der mit der Prozessvertretung und Prozessvollmacht, darunter auch Teilnahme an Verhandlungen und Mediationen, verbunden sind.

Angebot

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Marek Białkowski bietet eine umfassende rechtliche Betreuung an, die sich auf folgende Bereiche erstreckt:

  • Zivilrecht,
  • Familien- und Vormundschaftsrecht,
  • Nationales und internationales Handelsrecht
  • Europäisches Gesellschaftsrecht,
  • Wirtschaftsrecht,
  • Insolvenzrecht,
  • Verwaltungsrecht,
  • Reiserecht
  • Steuerrecht,
  • Baurecht,
  • Bewirtschaftung von Immobilien und Räumlichkeiten,
  • Umweltschutzrecht,
  • Vergaberecht,
  • Recht über das geistige Eigentum (Urheberrecht und gewerbliches Eigentumsrecht),
  • Recht neuer Technologien,
  • Medienrecht,
  • Transportrecht (national und international),
  • Energierecht,
  • Medizinrecht,
  • Arbeitsrecht,
  • Geltendmachung von Versicherungsansprüchen,
  • Recht der Sozialversicherungen,
  • Wettbewerbs- und Verbraucherschutz,
  • Vollstreckung inländischer und ausländischer Forderungen.

Sätze und Gebühren

Die Vergütung für die Dienstleistungen, die von der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Marek Białkowski erbracht werden, wird von einer Reihe von Faktoren beeinflusst, auf die der Kunde selbst den

wichtigsten Einfluss hat. Bei der Festlegung der Sätze und Gebühren für die rechtliche Betreuung müssen wir uns allerdings auch nach noch anderen Kriterien richten. Die Grundsätze der Vergütung für die erbrachte Rechtshilfeleistung müssen dabei vor dem Zeitpunkt, in dem mit dem Erbringen dieser Dienstleistung begonnen wird, festgelegt werden. Grundsätzlich werden also die Sätze und Gebühren nach einem festgelegten Kriterium aufgeteilt, das sich auf das Erbringen der Dienstleistungen „auf eigene Wahl“ oder aber „von Amts wegen“ bezieht.

Online-Ratschläge

Dienstleistungspalette umfasst auch die sog. Online-Dienstleistungen. Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Form der Dienstleistungen ist das frühere Ausfüllen des Dienstleistungspalette umfasst auch die sog. Online-Dienstleistungen. Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Form der Dienstleistungen ist das frühere Ausfüllen des Anmeldeformulars, das Sie unter dem Lesezeichen Kontakt

In dem ersteren Fall basiert die Höhe der Sätze auf Folgendem:

  • Stundensätze – ihre Höhe wird jedes Mal durch Verhandlungen mit dem Kunden festgelegt und sie sind für jede angefangene Arbeitsstunde fällig;
  • Pauschalsätze – ihre Höhe ist gleich, wird monatlich berechnet und mit jedem Kunden individuell festgelegt;
  • Honorar und Ausgaben – sie werden mit den Kunden unter Berücksichtigung einiger Variablen, d.h. des erforderlichen Arbeitsaufwands, Ortes der Dienstleistung, Grades der Komplexität und Schwierigkeit der Sache wie auch des benötigten Fachwissens und der Bedeutung der Sache für den Betroffenen selbst, festgelegt;
  • Vorschüsse – es handelt sich dabei um finanzielle Mittel, die der Kunde zahlt und die anschließend dem gesamten Betrag des fälligen Honorars zugerechnet werden;
  • „zusätzliches“ Honorar für den Ausgang der Sache – dieser Satz kann nach den Verhandlungen mit dem Kunden für den Fall vereinbart werden, dass der Ausgang der Sache positiv ist. Diese Gebühr kann demnach in keiner Weise mit dem Honorar und den Ausgaben verbunden werden und stellt somit einen separaten Betrag dar. Das kann allerdings kein zum erzielten Ergebnis der Sache proportionaler Satz sein.

In dem zweiten Fall werden feste Sätze in Anlehnung an folgende Vorschriften festgelegt:

  • Verordnung des Justizministers vom 28. September 2002 über die Vergütung der Tätigkeit von Rechtsberatern und die Tragung der Kosten für die im Rahmen der Beiordnung von Anwälte geleistete Rechtshilfe durch die Staatskasse (Zusammenlegung polnisches Gesetzbblatt aus dem Jahr 2002, Pos. 461).
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Über mich

Dr Marek Białkowski – Wissenschaftler an der Universität Szczecin, Mitglied der deutschen „Wissenschaftlichen Vereinigung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht“. Theoretiker und Praktiker für Fragen, die das polnische und europäische Wirtschaftsrecht betreffen.

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Oder schreiben Sie uns direkt per E-Mail: lawyer.mbk@gmail.com

Anschrift der Rechtsanwaltskanzlei in Deutschland

Rechtsanwaltskanzlei Dr. Marek Bialkowski

Dammweg 3-5
16303 Schwedt/Oder

Tel. 03332 / 833 40 50
Fax.: 0 3332 / 833 40 51

E-mail: RABialkowski@swschwedt.de

Daten zur Rechnungslegung in Deutschland:

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